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![]() Ob Sie im puk minicar oder einem Taxi Göttingen bereisen - Was ist der Unterschied?
Rein praktisch macht es zunächst kaum einen Unterschied, ob Sie mit einem puk minicar oder einem Taxi Göttingen durchqueren: Beide befördern Personen von einem Ort zum anderen. Allerdings sind Fahrten mit uns oft günstiger als mit den Taxen, bei denen das Taxameter nicht nur während der Fahrt läuft, sondern auch wenn Sie im Stau oder an einer roten Ampel stehen. Bei uns ist das nicht so; puk minicar ist nicht an den Tarif für das Taxi Göttingen gebunden. Diesen Vorteil geben wir an Sie weiter: Bei uns zahlen Sie nur die gefahrene Strecke, aber nicht die Zeit. So kosten 2,5 km immer gleich viel, egal wie viele rote Ampeln, Baustellen oder Staus dazwischen liegen. Lediglich von Ihnen selbst gewünschte Wartezeiten fallen nicht unter diese Regel. Rechtliche Vorgaben führen aber darüber hinaus zu einigen besonderen Bedingungen für die Fahrt mit puk minicar:
Dies ist zwar ein wenig umständlich, aber so ist das Gesetz in Deutschland (siehe unten). Und daran müssen wir uns halten. Das Recht.
Die rechtlichen Vorgaben sind im Personenbeförderungsgesetz (PBefG) und in der BO Kraft geregelt. Diese gelten für unsere roten minicars genauso wie für jedes Taxi, das in Göttingen elfenbeinfarben, schwarz oder auch silbern sein kann. minicars sind im Sinne des PBefG aber eben keine Taxis, sondern "Mietwagen mit Fahrer" (§49 Abs. 4) und unterliegen daher nicht der Betriebspflicht, der Beförderungspflicht oder der Tarifpflicht. Das hält uns zum Glück nicht davon ab, Sie gerne zu fahren. Wie ein privates Kfz dürfen auch wir nicht ohne Weiteres die Fußgängerzone (FUZO) durchqueren und Sie in den meisten Fällen nicht einmal dort hinein befördern. Nur Fahrgäste, die im Besitz einer Ausnahmegenehmigung (blaue Parkkarte) sind, dürfen wir genauso wie ein Taxi in Göttingens Fuzo abholen oder dort absetzen. Die Ausnahmegenehmigung erhalten Sie auf Antrag bei der Stadt Göttingen, sofern Sie eine Schwerbehinderung mit den Merkmalen "aG" (außergewöhnlich gehbehindert) oder "Bl" (blind) nachweisen. Weitere Infos, Ansprechpartner*innen sowie eine Online-Terminvereinbarung bekommen Sie auf der Homepage der Stadt Göttingen. Klicken Sie dort auf den Link mit dem Titel Schwerbehindertenparkausweis. Sie berechtigt zum Hinein- oder Herausfahren, nicht jedoch zur Durchfahrt durch die FUZO und muss während der Fahrt sichtbar ausliegen. Das ist eine Göttinger Spezialität und wird in anderen Städten durchaus anders gehandhabt, entspricht allerdings auch dem Vorhaben, die FUZO vom motorisierten Verkehr frei zu halten. Schade ist es nur für alle Menschen, die zwar gehbehindert sind, aber nicht die Voraussetzungen für die Erteilung einer Ausnahmegenehmigung (blaue Parkkarte) erfüllen. Sie müssen sich wie unsere meisten Fahrgäste an einem Einsteigepunkt am Eingang der FUZO absetzen oder abholen lassen. |